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Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37.3
Benötigen Sie ein Beratungsgespräch für die Pflege? Als zugelassener Pflegedienst führen wir in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg den gesetzlichen Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 direkt bei Ihnen zu Hause durch.
Ihr offizielles Beratungsgespräch Pflege – unkompliziert und schnell
Als anerkannter Pflegedienst in der Region übernehmen wir den gesetzlichen Beratungseinsatz Pflege für Sie. Wir prüfen die aktuelle Pflegesituation und geben Ihnen wertvolle Tipps für den Alltag.
100% Anerkannt
Wir sind ein zugelassener Pflegedienst. Unser Nachweis über einen Beratungsbesuch nach §37.3 wird von allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen akzeptiert.
Kostenfrei für Sie
Der Beratungsbesuch ist gesetzlich vorgeschrieben und für Sie kostenlos. Wir rechnen die Gebühr direkt mit Ihrer Kasse ab.
Bei Ihnen Daheim
Egal ob Mannheim, Ludwigshafen oder Heidelberg – unsere Berater kommen pünktlich zu Ihnen nach Hause.
Der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 bis 5
Je nach Einstufung fordert die Pflegekasse den Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst in unterschiedlichen Abständen.
Verpassen Sie diese Fristen nicht, da sonst das Pflegegeld gekürzt werden kann.
Pflegegrad 2 und 3
Alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5
Alle 3 Monate
In 3 Schritten zum Pflegegeld-Nachweis
Termin wählen: Suchen Sie sich im Kalender einen passenden Tag aus.
Besuch empfangen: Unsere Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, berät Sie zur Pflegesituation und füllt das Formular aus.
Geld sichern: Wir leiten den Nachweis digital an Ihre Pflegekasse weiter. Ihr Pflegegeld läuft nahtlos weiter.
Ihr Partner in der Metropolregion Rhein-Neckar
Als lokaler ambulanter Pflegedienst kennen wir die Strukturen in der Kurpfalz genau. Wir führen Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI in folgenden Gebieten durch:
Mannheim
Ludwigshafen am Rhein
Heidelberg
Unser Ziel ist es, Sie nicht nur bürokratisch zu entlasten, sondern Ihnen wertvolle Tipps für den Pflegealltag zu geben.
Häufig gestellte Fragen
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Der Gesetzgeber verlangt, dass ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle das Beratungsgespräch Pflege übernimmt. Unser Team besteht ausschließlich aus examinierten Pflegefachkräften.
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Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie den Nachweis alle 6 Monate erbringen. Bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig, aber empfehlenswert.
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Die Pflegekasse hat das Recht, Ihr Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Nachweis fehlt. Buchen Sie daher rechtzeitig Ihren Termin bei uns.
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Als Bezieher von Pflegegeld ist der Beratungsbesuch für Sie kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse.
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Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Besuch in der häuslichen Umgebung stattfinden muss, um die Pflegesituation real einschätzen zu können.
Alternativ kann auf Ihren Wunsch der Termin per Video-Beratung stattfinden. Sprechen Sie uns dazu am besten an, wir beraten Sie gerne.
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Ja, der Gesetzgeber und die Kassen (wie AOK, TK, Barmer etc.) erlauben den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI unter bestimmten Voraussetzungen auch bequem per Videoanruf. Buchen Sie einfach online Ihren Termin.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung. Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragestellungen weiter.